Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrzeugservice, Reifenservice, Fahrzeugpflege und Warenbestellungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge an Michael Harbecke, handelnd unter „Fahrzeugservice Harbecke“, Coloniastraße 13, 44892 Bochum, Telefon 0175 2569647, E-Mail info@fahrzeugservice-harbecke.de (nachfolgend „Betrieb“). Sie betreffen insbesondere Werkstatt- und Pflegeleistungen, Räder- und Reifenservice, saisonale Rädereinlagerung sowie den Verkauf und die Beschaffung von Reifen und sonstigen Waren.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge an Michael Harbecke, handelnd unter „Fahrzeugservice Harbecke“, Coloniastraße 13, 44892 Bochum (nachfolgend „Betrieb“). Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen im Auftrag oder in Textform haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Betrieb bei Vertragsschluss auf sie hinweist, der Kunde sie in zumutbarer Weise einsehen kann und ihrer Geltung zustimmt. Für einzelne Aufträge können ergänzende Bedingungen vereinbart werden.
2. Leistungsumfang und Auftrag
Eine über die Website abgesendete Terminanfrage ist zunächst unverbindlich. Ein Termin und der damit verbundene Auftrag kommen erst zustande, wenn der Betrieb die Anfrage bestätigt. Bei telefonischer oder persönlicher Auftragserteilung kommt der Vertrag durch die beiderseitige Einigung zustande. Bei Warenbestellungen gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 3. Der Betrieb erbringt die im Auftrag vereinbarten Leistungen. Das aktuelle Angebot umfasst insbesondere Räderwechsel, Reifenmontage und Auswuchten, RDKS-Arbeiten, saisonale Einlagerung, Fahrzeugchecks, Batterietests, Fehlerspeicherauslesen, Öl- und Filterwechsel, Werkstatt-Service, Handwäsche und Innenraumreinigung. Welche Einzelleistung geschuldet ist, ergibt sich aus dem Auftrag und der Leistungsbeschreibung auf der Website. Nicht beauftragte Arbeiten werden nicht ausgeführt.
Die auf der Website veröffentlichten Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Sie gelten für den dort beschriebenen Leistungsumfang. Preisabhängige Zuschläge, etwa für RunFlat-Reifen, Entsorgung, Fahrzeuggröße oder stärkere Verschmutzung, sowie ausdrücklich als zusätzlich ausgewiesene Materialien und Teile werden nur berechnet, soweit sie vor Auftragserteilung erkennbar ausgewiesen oder mit dem Kunden vereinbart wurden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart sind. Zeigt sich während der Arbeit, dass zusätzliche oder abweichende Arbeiten erforderlich sind oder die voraussichtlichen Kosten wesentlich steigen, informiert der Betrieb den Kunden und holt dessen Zustimmung ein, bevor diese Zusatzarbeiten ausgeführt werden. Gesetzliche Notfall- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
3. Bestellung und Beschaffung von Reifen und sonstigen Waren
Der Kunde kann Reifen und sonstige Waren telefonisch, per E-Mail, über digitale Nachrichten oder persönlich bestellen. Die Bestellung soll die Ware möglichst genau bezeichnen, insbesondere Hersteller, Modell, Größe beziehungsweise Artikelnummer und Stückzahl. Maßgeblich sind die im Auftrag oder in der Bestellbestätigung festgehaltenen Angaben, Preise und gegebenenfalls Lieferkosten.
Soweit nicht ausdrücklich ein sofortiger Vertragsschluss vereinbart wird, ist die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betrieb das Angebot annimmt, insbesondere durch eine Bestellbestätigung in Textform oder durch ausdrückliche Mitteilung, dass die Beschaffung veranlasst wird. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Betrieb veranlasst die Bestellung beim Lieferanten grundsätzlich erst nach Annahme des Kundenangebots.
Der vereinbarte Gesamtpreis sowie Montage-, Versand-, Liefer- und sonstige Zusatzkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung wird nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde; Höhe und Fälligkeit werden im Auftrag oder in der Bestellbestätigung genannt. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben davon unberührt. Eine geleistete Zahlung wird im Fall eines wirksamen Widerrufs nach den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
Kann eine bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden, informiert der Betrieb den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. Nimmt ein Kunde die Ware nicht ab oder zahlt er nicht, richten sich die Rechte des Betriebs nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Stornogebühr oder ein automatischer Verfall einer Anzahlung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Bei Reifenbestellungen sind die vom Kunden übermittelten Fahrzeug- und Reifendaten Bestandteil der Bestellung. Der Kunde soll erkennbare Besonderheiten und den vorgesehenen Verwendungszweck mitteilen. Eine Prüfung der Eignung für das konkrete Fahrzeug wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist; zwingende gesetzliche Pflichten des Betriebs bleiben unberührt.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise oder ein ausdrücklich vereinbarter Kostenvoranschlag. Zusatzarbeiten und benötigte Teile werden nach vorheriger Abstimmung berechnet. Die Rechnung weist die gesetzlich erforderlichen Preisangaben und die Umsatzsteuer aus, soweit diese anfällt.
Der Betrieb stellt die Rechnung nach Abschluss der vereinbarten Leistung. Die Zahlung ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin fällig; fehlt eine abweichende Angabe, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde teilt dem Betrieb alle für den Auftrag wichtigen Informationen mit, insbesondere bekannte Mängel, Warnanzeigen, Veränderungen am Fahrzeug und Besonderheiten an Rädern oder Reifendruckkontrollsystemen. Er übergibt erforderliche Schlüssel, Radschlossadapter und Unterlagen und versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein.
Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen vor der Fahrzeugübergabe entfernt werden. Der Betrieb dokumentiert bei Übergabe erkennbare Vorschäden, soweit dies für den Auftrag relevant ist. Eine Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine notwendige Probefahrt wird nur im für Diagnose oder Leistung erforderlichen Umfang und mit Zustimmung des Kunden durchgeführt.
6. Termine und Verzögerungen
Ein Fertigstellungs- oder Übergabetermin ist verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Erkennbare Verzögerungen teilt der Betrieb dem Kunden zeitnah mit. Lieferengpässe, nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Betriebs können vereinbarte Zeitangaben verschieben; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7. Fertigstellung, Abnahme und Fahrzeugabholung
Der Betrieb informiert den Kunden, sobald das Fahrzeug oder der Radsatz abholbereit ist. Der Kunde prüft die ausgeführten Arbeiten möglichst bei Übergabe. Abnahme und die Folgen einer Abnahme richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweise auf Mängel können dem Betrieb an die oben genannte Anschrift mitgeteilt werden.
Zusätzliche Stand- oder Lagerkosten nach Mitteilung der Fertigstellung werden nur berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder sich ein Anspruch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Ein vereinbartes Zahlungsziel begründet keine weitergehenden Gebühren.
8. Mängelrechte
Für Mängel an Werkleistungen gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Der Kunde ermöglicht dem Betrieb grundsätzlich, angezeigte Mängel zu prüfen und eine geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen; dringende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
9. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
10. Besondere Hinweise zu Reifen, Rädern und Fahrzeugpflege
Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Angaben zu Reifengröße, Fahrzeug und Rädern bereit und weist auf Sonderausstattungen oder bekannte Schäden hin. Der Betrieb dokumentiert bei der Annahme erkennbare Auffälligkeiten, soweit dies vereinbart oder für den Auftrag zweckmäßig ist. Eine Prüfung im Rahmen eines Reifenwechsels ersetzt keine gesonderte technische Gesamtprüfung des Fahrzeugs. Fahrzeugpflege, insbesondere Handwäsche, erfolgt nur im vereinbarten Umfang. Der Kunde weist vorab auf empfindliche oder beschädigte Oberflächen, Folierungen oder sonstige Besonderheiten hin. Zusatzarbeiten wie Innenraum- oder Felgenreinigung sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Werden bei der Arbeit sicherheitsrelevante Auffälligkeiten festgestellt, informiert der Betrieb den Kunden. Weitergehende Arbeiten oder Reparaturen erfolgen erst nach Abstimmung. Eine Einlagerung sagt nichts darüber aus, ob Reifen zu einem späteren Zeitpunkt noch verkehrssicher oder für ein bestimmtes Fahrzeug geeignet sind; dies ist vor der erneuten Montage gesondert zu prüfen.
11. Reifeneinlagerung
Eine Einlagerung kommt nur durch gesonderte Vereinbarung zustande. Dabei werden die eingelagerten Reifen oder Räder nach Möglichkeit einer Lager-ID zugeordnet; Saison, vereinbarte Dauer und Preis werden im Einlagerungsbeleg oder Auftrag festgehalten. Der Kunde bestätigt die dort dokumentierten Angaben und den bei Übernahme festgehaltenen Zustand.
Die Lagerung läuft bis zur vereinbarten Abholung oder bis zum Ende der gebuchten Saison. Die Ausgabe erfolgt nach Zuordnung zur Lager-ID. Der Kunde teilt Änderungen seiner Kontaktdaten mit. Nicht abgeholte Räder werden nicht automatisch kostenpflichtig verlängert: Eine weitere Lagerung und deren Preis werden dem Kunden mitgeteilt und gesondert vereinbart. Gesetzliche Ansprüche wegen erforderlicher Aufwendungen bleiben unberührt.
12. Ausgetauschte Teile und Entsorgung
Ausgetauschte Teile werden auf Wunsch des Kunden zur Abholung bereitgehalten, sofern dem keine gesetzlichen Entsorgungs- oder Sicherheitsvorschriften entgegenstehen und die Rückgabe vor Beginn der Arbeit vereinbart wurde. Eine Entsorgung oder Verwertung erfolgt nur im Rahmen des Auftrags, einer vorherigen Zustimmung oder gesetzlicher Pflichten. Etwaige Entsorgungskosten werden vorab mitgeteilt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung des Auftrags, zur Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Betriebs. Diese AGB ersetzen die Datenschutzerklärung nicht.
14. Verbraucherrechte bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Bei einem Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig 14 Tage. Ob ein Widerrufsrecht besteht und wann die Frist beginnt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Reifen gelten nicht allein deshalb als individuell angefertigte Ware, weil der Kunde Größe oder Modell auswählt.
Der Betrieb stellt dem Verbraucher die erforderlichen vorvertraglichen Informationen, eine Widerrufsbelehrung und, soweit vorgeschrieben, das Muster-Widerrufsformular rechtzeitig zur Verfügung. Bei Fernabsatzverträgen erhält der Verbraucher außerdem eine Vertragsbestätigung mit dem Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden sollen, werden sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ihre Geltung wird vereinbart.
Bei Online-Bestellungen über eine Website werden die gesetzlich erforderlichen Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung bereitgestellt. Eine zahlungspflichtige Bestellung wird über eine entsprechend eindeutig beschriftete Bestellschaltfläche oder ein anderes gesetzeskonformes Bestellverfahren abgeschlossen. Diese AGB ersetzen weder die erforderlichen Angaben im Bestellablauf noch eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dadurch einem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Gerichtsstände bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragspartner: Michael Harbecke, Fahrzeugservice Harbecke | Stand: 08.10.2026